(c) Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.
(c) they justify the purpose and conditions of the intended stay, and they have sufficient means of subsistence, both for the duration of the intended stay and for the return to their country of origin or transit to a third country into which they are certain to be admitted, or are in a position to acquire such means lawfully;