61. vertritt die Ansicht, dass Zuwanderung und Aufenthalt eindeutigen und fairen Regeln unterliegen müssen, die nicht diskriminierend sein dürfen und im Einklang mit den rechtsstaatlichen Normen der Mitgliedstaaten und der EU stehen müssen; hebt hervor, dass die Zuwanderungskriterien einfach nachvollziehbar und langfristig gültig sein müssen; stellt fest, dass ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in absehbarer Zeit Perspektiven eröffnet und damit ein Schlüssel zur Integration ist; räumt ein, dass Sprachkenntnisse wichtig sind und gefördert und unterstützt werden müssen, als Selektions- und Sanktionsinstrument jedoch abzulehnen sind;
61. Considers that entry and residence must be governed by clear, fair and non-discriminatory rules which must conform to the standards of the rule of law at national and EU level; emphasises that entry criteria must be readily comprehensible and have long-term validity; notes that long-term residence entitlement in the foreseeable future is a key prospect as far as integration is concerned; stresses that language proficiency is important and should be encouraged and supported, but not used as a selection or penalty criterion;