Diese Ausnahmen sind nach Ansicht des EWSA nach Art und Absicht ein Verstoß gegen Artikel 13.7 des Freihandelsabkommens EU-Korea, in dem es heißt: „Eine Vertragspartei mindert oder reduziert nicht den in ihrem jeweiligen Recht garantierten Umwelt- oder Arbeitsschutz, um den Handel oder die Investitionen zu fördern, indem sie in einer den Handel oder die Investitionen zwischen den Vertragsparteien beeinflussenden Weise von der Anwendung ihrer Gesetze, sonstigen Vorschriften oder Normen absieht oder abweicht oder diese Möglichkeiten vorsieht.“
EESC considers that these exemptions, in their nature and their intent, are in breach of the EU-Korea FTA’s Article 13.7 that states ‘[a] Party shall not weaken or reduce the environmental or labour protections afforded in its laws to encourage trade or investment, by waiving or otherwise derogating from, or offering to waive or otherwise derogate from, its laws, regulations or standards, in a manner affecting trade or investment between the Parties’.