(7) In begründeten Fällen kann die Kommission sowohl die Teilnahme natürlicher Personen, die die Staatsangehörigkeit anderer Länder als der in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Länder besitzen, oder juristischer Personen, die in anderen Ländern als den in den Artikeln 1, 2 und 3 genannten Ländern ihren Sitz haben, als auch den Erwerb von Lieferungen und Materialien mit Ursprung in anderen Ländern als den in Absatz 6 festgelegten genehmigen.
7. The Commission may, in duly substantiated exceptional cases, authorise the participation of natural persons who are nationals of, and legal persons established in, countries other than those referred to in paragraphs 1, 2 and 3, or the purchase of supplies and materials of different origin from that set out in paragraph 6.