2. hält es für sachdienlich, darauf hinzuweisen, dass es durchaus einen Unterschied mac
ht, ob ein schwerer Fehler vorliegt, etwa wenn es um überhöhte oder unzureichende Zahlungen oder Betrug geht, oder wenn geringfügige Fehler bzw. Versehen vorliegen, da nach Angaben der Mitgliedstaaten nur 0,6 % der Fehler auf Betrug im Zusammenhang mit Programmen des EFRE, des Kohäsionsfonds und des ESF im Zeitraum 2007–2013 zurückzuführen sind; weist erneut darauf hin, dass ein Fehler vorliegt, wenn ein Vorgang nicht gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften abgerechnet wird, und dass die gemeldeten (und erstatteten) Ausgaben in diesem Fall ordnu
...[+++]ngswidrig werden;
2. Highlights the distinction between major errors, such as over- or underpayment, or fraud, and minor and clerical errors, that ought to be pointed out, since only 0.6% of errors were reported by Member States to be as a result of fraud for ERDF, Cohesion Fund and ESF programmes of the 2007-2013 period; recalls in particular, that an error occurs when a transaction is not carried out in accordance with the legal and regulatory provisions, therefore rendering declared (and reimbursed) expenditure irregular;