Ein Verbraucher, der in einem anderen Mitgliedstaat ein langlebiges Gebrauchsgut erworben hat, kann auf Hindernisse stoßen, wenn er die Garantie in seinem Land in Anspruch nehmen möchte. Schwierigkeiten können im Zusammenhang mit dem Inhalt der Garantie auftreten sowie in bezug auf die Garantielaufzeiten, die in der Europäischen Union zwischen sechs Monaten und sechs Jahren oder sogar darüber liegen.
Guarantee claims in respect of consumer durables purchased elsewhere in the Union can give rise to difficulties, on account of the substantial differences between the Member States in terms of coverage and length, which can vary from six months to six years.