Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, mit denen den Behörden untersagt wird, Informationen über laufende Strafverfahren, mit denen die Unschuldsvermutung unterlaufen werden könnte, an die Medien weiterzugeben. Dies sollte auch für über die Medien oder in Verbindung mit den Medien veröffentlichte Interviews und Mitteilungen gelten sowie für die Weitergabe von Informationen an die Presse, wenn hiermit vor der endgültigen Verurteilung vor Gericht Vorurteile oder Befangenheit gegenüber dem Verdächtigen oder Beschuldigten ausgelöst werden könnten.
Member States should take measures banning the public authorities from disclosing to the media information concerning ongoing criminal proceedings which might undermine the presumption of innocence, including in interviews and in communications issued through or in conjunction with the media, as well as leaking information to the press which could create prejudice or bias against the suspect or accused person before final conviction in court.