Bei Lieferungen in das Hafenlager gehen die Kosten des Entladens der Container sowie der ordnungsgemäßen Lagerung der Waren im Hafenlager zu Lasten des Auftragnehmers; erfolgt der Transport in Containern auf Veranlassung des Auftragnehmers, ohne daß letzterer nach der Ausschreibungsbekanntmachung dazu verpflichtet gewesen wäre, so trägt dieser sämtliche dadurch entstehende Kosten.
In the case of supply at port warehouse, the supplier shall bear the costs of destuffing and stowage in the warehouse. Where containers have been used at the supplier's own initiative, but this was not specified in the tender notice, any related costs shall be borne by the supplier.