Der Vorsitz einer solchen Arbeitsgruppe wird entweder von einem stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses, einem Mitglied oder einem stellvertretenden Mitglied des Ausschusses, einem Beamten der Kommission oder einem Mitglied der Arbeitsgruppe, das von dem Ausschuss benannt wird, übernommen.
The Chair of such a working group shall be taken by either a Vice-Chairperson of the Committee, a member or an alternate member of the Committee, a Commission official, or a member of the working group itself appointed by the Committee.