Dementsprechend sollte die Abwicklung im Hinblick auf die Verteilung der Verluste auf Anteilsinhaber und Gläubiger für die Institute unter Achtung der Beihilfevorschriften der Union zu ähnlichen Ergebnissen führen wie das normale Insolvenzverfahren, während jedoch zugleich die Finanzstabilität erhalten und das Risiko, dass der Steuerzahler für die mit der Solvenzerhaltung verbundenen Verluste aufkommen muss, in Grenzen gehalten wird.
Accordingly, resolution should achieve, for institutions, similar results to those of normal insolvency proceedings taking into account the Union State aid rules, in terms of allocation of losses to shareholders and creditors, while safeguarding financial stability and limiting taxpayer exposure to loss from solvency support.