Ich möchte daran erinnern, dass Mitglieder, die in einer Aussprache nicht gesprochen haben, eine schriftliche Erklärung von höchstens 200 Wörtern abgeben können, die in den ausführlichen Sitzungsbericht aufgenommen wird, oder dass sie am Schluss der Aussprache eine mündliche Stimmerklärung abgeben können.
I would remind Members who do not speak during the debate that they may submit a written statement of no more than 200 words, which will be annexed to the verbatim report of the debate, or give an explanation of vote at the end of the speeches.