Insbesondere könnte man in einem solchen Rahmen die Bedingungen
für die Genehmigung staatlicher Beihilfensysteme durch die Kommission festlegen, so dass di
e Verpflichtung zur Unterrichtung für Einzelbeihilfen abgemildert wird. In einem zweiten Schritt wird die Kommission die Erfahrung mit der Anwendung dieses rechtlichen Rahmens prüfen, und, falls und soweit dies gerechtfertigt ist, wird sie eine Verordnung erlassen, mit der bestimmte
Beihilfen im Bereich der Leistungen de
...[+++]r Daseinsvorsorge von der Verpflichtung zur vorherigen Unterrichtung ausgenommen werden".