Sollte die Kommission, nachdem die beteiligten Unternehmen ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben, zu dem Schluss kommen, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und eine Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens verhängt.
If, after the parties have exercised their rights of defence, the Commission concludes that there is sufficient evidence of an infringement, it can issue a decision prohibiting the conduct and impose a fine of up to 10% of a company's annual worldwide turnover.