Am 24. Januar 2006 stellte der Rat für das Vereinigte Königre
ich ein übermäßiges Defizit fest und richtete an die britischen Behörden die Empfehlung, sie sollten „das de
rzeitige übermäßige öffentliche Defizit im Einklang mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 so rasch wie möglich, spätestens jedoch im Haushaltsjahr 2006/07 beenden“ und „das gesamtstaatliche Defizit auf glaubhafte und nachhaltige Weise auf unter 3 % des BIP senken und hierzu eine Verbesserung des strukturellen Saldos um mindestens 0,5 BIP-Prozentpunkte
...[+++] vom Haushaltsjahr 2005/06 bis zum Haushaltsjahr 2006/07 sicherstellen.“