Desgleichen muss im Unionsrecht oder im nationalen Recht geregelt werden, ob es sich bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen, der mit der Wahrnehmung einer Aufgabe betraut wurde, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfolgt, um eine Behörde oder um eine andere unter das öffentliche Recht fallende natürliche oder juristische Person oder eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, wie beispielsweise eine Berufsvereinigung, handeln soll.
It is also for Union or national law to determine whether the controller performing a task carried out in the public interest or in the exercise of official authority should be a public administration or another natural or legal person governed by public law, or by private law such as a professional association.