As regards the list of services of general interest of a non-economic nature referred to in the communication, the abstract definition of non-economic services has, in the light of the definition consistently given by the Court of Justice (namely "that any activity consisting in offering goods and services on a given market is an economic activity"), proved in practice to be very difficult.
Im Zusammenhang mit dem in der Mitteilung erwähnten Verzeichnis von Leistungen der Daseinsvorsorge, die nicht wirtschaftliche Tätigkeiten darstellen, wird festgestellt, dass die Definition der wirtschaftlichen Leistungen der Daseinsvorsorge, in Anlehnung an die in der gängigen Rechtsprechung des Gerichtshofs verwendete Definition (nach der „eine wirtschaftlichen Tätigkeit jede Tätigkeit [ist], die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten") in der Praxis äußerst komplex ist.