(e) the use on board vessels of countries other than participating Member States in which that patent has unitary effect of the patented invention, in the body of the vessel, in the machinery, tackle, gear and other accessories, when such vessels temporarily or accidentally enter the waters of participating Member States in which that patent has unitary effect, provided that the invention is used there exclusively for the needs of the vessel;
(e) den an Bord von Schiffen von anderen Ländern als den teilnehmenden Mitgliedstaaten, in denen dieses Patent einheitliche Wirkung hat, stattfindenden Gebrauch des Gegenstands der patentierten Erfindung im Schiffskörper, in den Maschinen, im Takelwerk, an den Geräten und sonstigem Zubehör, wenn die Schiffe vorübergehend oder zufällig in die Gewässer von teilnehmenden Mitgliedstaaten gelangen, in denen dieses Patent einheitliche Wirkung hat, vorausgesetzt, dass dieser Gegenstand dort ausschließlich für die Bedürfnisse des Schiffes verwendet wird;