"Ba. whereas, under the case-law of the Court of Justice, a Member State incurs liability for failure to fulfil its obligations under the Treaties, whatever the agency of that State whose action or inaction has caused the failure, even in the case of a constitutionally independent institution,
„Ba. in der Erwägung, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Mitgliedstaat die Verantwortung dafür trägt, wenn gegen aus dem Vertrag erwachsende Verpflichtungen verstoßen wird, unabhängig davon, welches Staatsorgan durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß verursacht hat, selbst wenn es sich um ein verfassungsmäßig unabhängiges Organ handelt,