67. Believes that direct support should move to an area basis in all Member States within the next financial programming period; this would constitute a sufficient transition period a
llowing farmers and agricultural structures that are still using the historical payments system the flexibility to adapt to the changes, and to avoid too radical a redistribution of support, without prejudice to promptly achieving a balanced distribution of support amongst Member States; notes that the move away from the historical basis may create particular challenges for Member States or regions with a relatively large amount of ‘naked land’ (unclaimed
...[+++]eligible land); calls for the specific needs of such regions to be given full consideration when designing future support; also believes that Member States and regions must continue to have the flexibility to regionalise their area payments system in such a way as to reflect their specific priorities while respecting fair competition in the internal market; 67. ist der Auffassung, dass die Umstellung der Berechnung der Direktbeihilfen in allen Mitgliedstaaten anhand der Fläche innerhalb des nächsten Finanzplanungszeitraums erfolgen sollte; ist der Ansicht, dass dieser Übergangszeitraum den Landwirten und landwirtschaftlichen Betrieben, die noch das historische Zahlungssystem verwenden, ausreichend Spielraum für die Anpassung an die Änderungen gäbe, ohne dass es zu einer zu radikalen Umverteilung der Beihilfen kommt, unbeschadet des Ziels, dass umgehend ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf die Aufteilung der Beihilfen auf die Mitgliedstaaten erreicht werden sollte; stellt fest, dass die Abkehr von der historischen Grundlage für die Mitgliedstaaten oder Regionen mit einem relativ hohen Ant
...[+++]eil an „brach liegenden Flächen“ (nicht in Anspruch genommene, förderfähige Nutzfläche) besondere Probleme bereiten kann; fordert, den besonderen Bedürfnissen dieser Regionen umfassend Rechnung zu tragen, wenn die künftige Unterstützung festgelegt wird; ist außerdem der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und Regionen weiterhin die Möglichkeit haben müssen, ihr System der Flächenbeihilfen so flexibel zu regionalisieren, dass sie nach Maßgabe des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt ihren besonderen Prioritäten Rechnung tragen können;