2. If a vehicle required to bear a registration plate bears no plate or plates not or no longer legally issued to it has been involved in an accident, the territory in which the accident occurred shall, for the settlement for any resulting claim, be deemed to be the territory where the vehicle is normally based.
2. Wenn ein in einen Unfall verwickeltes Fahrzeug, das ein amtliches Kennzeichen tragen müsste, kein Kennzeichen trägt oder ein Kennzeichen trägt, das nicht oder nicht mehr rechtmäßig ausgegeben ist, wird das Gebiet des Staates, in dem sich der Unfall ereignet hat bezüglich der Regulierung jeglicher daraus resultierender Ansprüche als Gebiet des Staates angesehen, in dem das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat.