5. Recognises that the enforcement of measures such as the Biological Weapons Convention and the additional Verification Protocol thereto is insufficient to tackle the risks deriving from non-state actors; calls on the Commission, therefore, to assess the current scope of available defence and medical counter-measures with a view to responding in an adequate manner to the most dangerous agents that could be acquired and used by non-state actors;
5. erkennt an, dass die Durchsetzung von Maßnahmen wie der Bestimmungen des Übereinkommens über biologische Waffen und dessen zusätzlichen Verifizierungsprotokolls nicht ausreicht, um die Gefahren, die von nicht-staatlichen Akteuren ausgehen, zu bewältigen; fordert daher die Kommission zur Bewertung des derzeitigen Umfangs der Gegenmaßnahmen auf, die zur Verteidigung und im medizinischen Bereich zur Verfügung stehen, um in angemessener Weise auf die gefährlichsten Stoffe zu reagieren, die nicht-staatliche Akteure erwerben und verwenden könnten;