13. Points out that the European Court of Auditors' Special Report 16 (
2014) on the use of blending concludes that for nearly half of the projects examined, there was insufficient evidence to conclude that the grants were justified, while in a number of these cases, there were indications that the investments would have been made without the Union contribution; points out, in addition, that blending risks led to a debt bubble in some third world countries with limited revenues to service their debt, notably in Sub-Saharan Africa and the Caribbean; urges the European Commission accordingly, in a context where it has indicated its wishes
...[+++] to extend considerably the use of blending in future years, to implement the recommendations made by the European Court of Auditors' Special Report on the use of blending and to evaluate the mechanism of blending loans and grants, particularly in terms of development and financial additionality, transparency and accountability; 13. weist darauf hin, dass im Sonderbericht Nr. 16/2014 des Europäischen Rechnungshof über den Eins
atz der Mischfinanzierung der Schluss gezogen wird, dass für knapp die Hälfte der geprüften Projekte keine ausreichenden Nachweise vorlagen, die belegten, dass die Finanzhilfen gerechtfertigt waren, wobei es in einigen dieser Fälle Hinweise darauf gab, dass die Investitionen auch ohne den Beitrag der Union getätigt worden wären; weist ferner darauf hin, dass die Gefahren der Mischfinanzierung dazu geführt haben, dass in einigen Ländern der Dritten Welt, die nur über beschränkte Einnahmen zur Bedienung ihrer Schulden verfügen, eine Schulden
...[+++]blase entstanden ist, was insbesondere die afrikanischen Länder südlich der Sahara sowie die Karibik betrifft; fordert die Kommission dementsprechend nachdrücklich auf, vor dem Hintergrund der von ihr zum Ausdruck gebrachten Absicht, den Einsatz der Mischfinanzierung in den kommenden Jahren erheblich auszubauen, die vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht über den Einsatz der Mischfinanzierung abgegebenen Empfehlungen umzusetzen und den Mechanismus zur Kombination von Darlehen und Finanzhilfen insbesondere mit Blick auf Entwicklung und finanzielle Zusätzlichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu bewerten;