22. Considers that fighting impunity, providing redress to victims and prosecuting all perpetrators of serious human rights violations, irrespective of affiliation and status, including in connection with gender-based violence in conflicts, which is an affront to women’s dignity, is key
to ensuring lasting peace and stability in Mali; welcomes, therefore, the Malian Government’s referral of the situation to the ICC and the ICC Prosecutor’s opening of formal investigations, and the stated anticipation by the Malian Government and rebel groups, in Article 18 of the preliminary peace accord, of an international commission of inquiry to inv
...[+++]estigate alleged war crimes, crimes against humanity and other serious human rights violations and breaches of international and humanitarian law throughout Mali; calls on the EU and other international partners of Mali to prioritise the issue of impunity during peace negotiations, to help the government to pursue its objective of investigating and prosecuting perpetrators of abuses and implementing the provisions of the interim peace accord, and to ensure that the perpetrators of crimes of sexual violence are brought to justice; reiterates that this must include crimes and atrocities committed by all sides; 22. hält es für notwendig, dass Straflosigkeit bekämpft wird, dass Opfern Rechtsmittel zugestanden werden, und dass all jene, die schwere Menschenrechtsverletzungen – auch im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt in Konflikten, die einen Angriff auf die Würde der Frau darstellt – begangen haben, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit und ihrem Status verfolgt werden, da all dies von entscheidender Bedeutung für langfristigen Frieden und Stabilität in Mali ist; begrüßt es daher, dass die malische Regierung den IStGH gebeten hat, sich mit der Situation zu befassen, und dass der Ankläger des IStGH eine förmliche Ermittlung eingeleitet hat; begrüßt ferner die Ankündigung der malischen Regierung und der Rebellengruppen gemäß Artikel 18 d
...[+++]er vorläufigen Friedensvereinbarung, eine internationale Untersuchungskommission zuzulassen, die sich mit den mutmaßlichen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sonstigen schweren Verletzungen der Menschenrechte sowie Verstößen gegen das Völkerrecht und das humanitäre Recht in ganz Mali befasst; fordert die EU und die weiteren internationalen Partner Malis auf, dem Thema Straflosigkeit bei den Friedensverhandlungen Vorrang einzuräumen, die Regierung bei der Verfolgung ihrer Ziele hinsichtlich der Überführung und Strafverfolgung der Täter sowie bei der Durchsetzung der Bestimmungen der vorläufigen Friedensvereinbarung zu unterstützen und zu gewährleisten, dass jene, die sexuelle Straftaten begangen haben, vor Gericht gestellt werden; wiederholt, dass dies für Verbrechen und Gräueltaten aller Parteien gelten muss;