4. On the basis of the annual subsidy thus determined by the budget authority competent for the general budget of the European Union, the College shall adopt the Eurojust budget at the beginning of each financial year, and adjust it to the various contributions made to Eurojust and the funds coming from other sources.
(4) Auf der Grundlage des jährlichen Zuschusses, wie er von der für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zuständigen Haushaltsbehörde festgelegt worden ist, stellt das Kollegium zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres den Haushaltsplan von Eurojust auf, wobei es ihn entsprechend den Eurojust gewährten einzelnen Beiträgen und den Mitteln aus anderen Quellen anpasst.