The European Commission has decided to refer Finland to the EU’s Court of Justice for requiring workers applying for unemployment benefits to have worked in Finland for at least four weeks (or four months of self-employment) as a condition to take into account periods of unemployment insurance paid in another Member State.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Finnland zu erheben, weil das Land von Arbeitnehmern, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragen, verlangt, dass sie mindestens vier Wochen in Finnland gearbeitet haben (oder vier Monate selbstständig erwerbstätig gewesen sein) müssen, damit Zeiträume, in denen in anderen Mitgliedstaaten Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurde, berücksichtigt werden.