While Hungary contends that the depreciation scales were established on the basis of average values of used prices taken from catalogues, and in that sense the system takes account of multiple criteria, including the mileage of the cars, the Commission considers that a system of average values cannot, by definition, ensure compliance with the requirements set out in ECJ case-law.
Während Ungarn argumentiert, dass die Wertminderungstabellen auf der Grundlage von Durchschnittswerten von Katalogpreisen für Gebrauchtwagen erstellt wurden und das System in diesem Sinne mehrere Kriterien, u. a. den Kilometerstand der Fahrzeuge berücksichtigt, ist die Kommission der Ansicht, dass mit einem System von Durchschnittswerten definitionsgemäß keine Übereinstimmung mit den in der Rechtsprechung des EuGH ausgeführten Anforderungen gewährleistet werden kann.