3. Where importers consider or have reason to believe that a vehicle, system, component or separate technical unit is not in conformity with the requirements of this Regulation, in particular does not correspond to its type-approval, they shall contact the competent authorities and shall not sell or register the vehicle, system, component or separate technical unit until they have received confirmation from the competent authorities that it is in conformity with this Regulation.
3. Ist ein Einführer der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit nicht mit den Anforderungen dieser Verordnung, insbesondere nicht mit der entsprechenden Typgenehmigung, übereinstimmt, muss er sich an die zuständigen Behörden wenden und darf dieses Fahrzeug, System, Bauteil oder diese selbstständige technische Einheit nicht verkaufen oder zulassen, bevor die zuständigen Behörden bestätigen, dass es bzw. sie mit den Anforderungen dieser Verordnung übereinstimmt.