1. Where distributors consider or have reason to believe that a vehicle, system, component or separate technical unit is not in conformity with the requirements of this Regulation, they shall contact the competent authorities and shall not sell or register the vehicle, system, component or separate technical unit until they have received confirmation from the competent authorities that it is in conformity with this Regulation and shall prevent its entry into service until it has been brought into conformity.
1. Ist ein Händler der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit nicht mit den Anforderungen dieser Verordnung übereinstimmt, so muss er sich an die zuständigen Behörden wenden und darf dieses Fahrzeug, System, Bauteil oder diese selbstständige technische Einheit nicht verkaufen oder zulassen und verhindert deren Inbetriebnahme, bevor die Übereinstimmung hergestellt ist und die zuständigen Behörden bestätigen, dass es bzw. sie mit den Anforderungen dieser Verordnung übereinstimmt.