When assessing estimated resource needs, the Commission will be guided by three considerations: firstly, it is assumed that there will be a moderate increase in total cybercrime caseload as opposed to a massive rise in cybercrimes; secondly, Member States will enhance their own capability to fight cybercrime; and, thirdly, the EC3 will only deal with a certain set of cybercrimes.
Die Kommission wird sich bei der Abschätzung des Ressourcenbedarfs von drei Überlegungen leiten lassen: Erstens wird davon ausgegangen, dass die Cyberkriminalität und die betreffende Fallarbeit nicht massiv, sondern moderat zunehmen werden, zweitens werden die Mitgliedstaaten ihre eigenen Kapazitäten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität weiter ausbauen, und drittens würde sich das Zentrum nur mit bestimmten Formen der Cyberkriminalität befassen.