According to the General Block Exemption Regulation, the applicable criteria for the selection of managers must include a requirement whereby, for instruments other than guarantees, ‘profit-sharing shall be given preference over downside protection’ in order to limit a bias towards excessive risk-taking by the manager selecting the undertakings in which the investment is made.
Nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung müssen die anwendbaren Auswahlkriterien für Manager auch die Anforderung enthalten, nach der bei Instrumenten, bei denen es sich nicht um Garantien handelt, der „Gewinnverteilung der Vorzug vor einer Absicherung nach unten“ gegeben wird, um die Gefahr zu mindern, dass ein Manager bei der Auswahl von Unternehmen, in die investiert wird, übermäßige Risiken eingeht.