(a) in accordance with the relevant provisions of national law, to destroy goods found to infringe an intellectual property right or dispose of them outside commercial channels in such a way as to preclude injury to the right-holder, without compensation of any sort and, unless otherwise specified in national legislation, at no cost to the exchequer.
a) die Waren, die erkanntermaßen ein Recht geistigen Eigentums verletzen, nach den einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften ohne Entschädigung und, sofern die innerstaatlichen Rechtsvorschriften nichts anderes vorsehen, ohne Kosten für die Staatskasse vernichten oder auf eine Weise aus dem Handel ziehen können, die einen Schaden für den Rechtsinhaber verhindert.