2a. Where an irregularity can be proven to have taken place in one Member State, resulting in the release for consumption of excise goods in relation to which the excise tax stamps of the Member State of destination are attached, excise duty shall be liable in the Member State in which the irregularity took place only when the excise duty is reimbursed to the economic operator by the Member State of destination.
(2a) Wenn nachgewiesen werden kann, dass es in einem Mitgliedstaat zu einer Unregelmäßigkeit gekommen ist, die zur Folge hatte, dass verbrauchsteuerpflichtige Waren, auf denen die Verbrauchsteuermarken des Bestimmungsmitgliedstaats angebracht sind, in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden, wird die Verbrauchsteuer nur dann in dem Mitgliedstaat, in dem es zu der Unregelmäßigkeit gekommen ist, geschuldet, wenn die Verbrauchsteuer vom Bestimmungsmitgliedstaat an den Wirtschaftsbeteiligten zurückerstattet wird.