"Public undertakings" means any undertaking over which public authorities may exercise directly or indirectly a dominant influence by virtue of their ownership of it (for example controlling the majority of the votes attached to shares issued by undertakings or appointing half of the members of the undertaking's administrative, managerial or supervisory body), their financial participation therein (for example holding a major part of the underrtaking's subscribed capital), or the rules which govern it.
Als „öffentliches Unternehmen“ werden Unternehmen bezeichnet, auf die die öffentliche Hand aufgrund Eigentums (wenn sie beispielsweise über die Mehrheit der mit den Anteilen an dem Unternehmen verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Geschäftsführungs‑ oder Aufsichtsorgans des Unternehmens bestellen kann), finanzieller Beteiligung (wenn sie beispielsweise die Mehrheit des gezeichneten Kapitals des Unternehmens besitzt), Satzung oder sonstiger Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.