any Contracting Party that is an intergovernmental organisation may vote, in place of its Member States, with a number of votes equal to the number of its Member States which are party to this Act, and no such intergovernmental organisation shall participate in the vote if any one of its Member States exercises its right to vote, and vice versa.
kann jede Vertragspartei, bei der es sich um eine zwischenstaatliche Organisation handelt, für ihre Mitgliedstaaten abstimmen, wobei sie über eine der Anzahl ihrer Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien dieses Abkommens sind, entsprechende Anzahl an Stimmen verfügt; zwischenstaatliche Organisationen können jedoch nicht an der Abstimmung teilnehmen, wenn einer ihrer Mitgliedstaaten sein Stimmrecht ausübt und umgekehrt.