Where the duration of the employment contract exceeds the period of validity of the valid residence permit or other authorisation for stay, Member States shall oblige employers to require the employed third-country national to present, on the date of expiry of the residence permit or other authorisation for stay presented before being employed, a new valid residence permit or other authorisation for stay.
Überschreitet die Laufzeit des Beschäftigungsvertrags den Zeitraum, für den eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiger anderer Aufenthaltstitel gültig ist, verpflichten die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber, von dem beschäftigten Drittstaatsangehörigen am Tag des Auslaufens der Aufenthaltsgenehmigung oder des anderen Aufenthaltstitels, die/der vor der Beschäftigung vorgelegt wurde, eine neue gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen neuen gültigen anderen Aufenthaltstitel vorzulegen.