23. Three FDs dealing with the freezing and confiscation of assets , including extended confiscatory powers have been agreed with one still subject to reservations.[21] The FD on confiscation of crime-related proceeds provides that in using extended confiscation powers, Member States may use non-criminal procedures.
23. Zum Thema Einfrieren und Beschlagnahme von Vermögenswerten sind drei Rahmenbeschlüsse (davon einer mit Vorbehalten)[21] vereinbart worden, die u.a. erweiterte Beschlagnahmebefugnisse vorsehen. Der Rahmenbeschluss über die Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten sieht vor, dass die Mitgliedstaaten beim Rückgriff auf ihre erweiterten Beschlagnahmebefugnisse auch nicht strafrechtliche Verfahren anwenden dürfen.