In particular, the proposal deletes obsolete elements of the documentation required for each consignment of goods related to the "route to be taken" or the "distance to be travelled" and the "frontier crossing points" when transporting goods across national borders within the EU (Art. 6 (1), fifth and sixth indent).
Konkret sollen mit dem Vorschlag überholte Vorschriften gestrichen werden, die in den Papieren für die Beförderung von Gütern vorgeschrieben waren, wie Angaben über den Beförderungsweg oder die zurückgelegte Entfernung oder die Grenzübergangsstellen bei der Beförderung von Gütern über nationale Grenzen innerhalb der EU hinweg (Artikel 6 Absatz 1 fünfter und sechster Gedankenstrich).