In fact, although the Commission’s proposal contains some improvements and changes, such as Article 37 (the tax markings that Member States may impose must not give rise to a double tax burden), there is a need to extend the provisions governing purchases by private individuals to distance selling, creating a genuine internal market in excisable goods purchased by private individuals for their personal use.
Zwar enthält der Vorschlag der Kommission bestimmte Verbesserungen und Veränderungen, beispielsweise Artikel 37 (der besagt, dass das von den Mitgliedstaaten zu nutzende Steuerzeichen nicht zu einer doppelten Steuerlast führen darf), doch die Bestimmungen für Kaufgeschäfte von Privatpersonen müssen auch auf den Fernabsatz ausgeweitet werden, wodurch ein echter Binnenmarkt für steuerpflichtige Waren geschaffen wird, die von Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch gekauft werden.