The Court holds, first, that the anti-competitive effects of the merger were overestimated on the markets identified by the Commission, in so far as the Commission justifies its prohibition, at least in part, by the likely immediate horizontal (control of the PET equipment market) and vertical (risk of creation of a vertically-integrated structure) effects resulting from the merger.
Das Gericht führt zunächst aus, die Kommission habe die wettbewerbsschädigenden Folgen eines Zusammenschlusses auf den von ihr bezeichneten Märkten überschätzt, soweit sie ihr Verbot zumindest teilweise mit horizontalen (die Kontrolle der PET-Anlagen durch die fusionierte Einheit) und vertikalen (Gefahr der Bildung einer integrierten vertikalen Struktur) Wirkungen rechtfertige, die sich unmittelbar aus dem Zusammenschluss ergäben.