The presentation to the competent authority of the host Member State (in this case: Italy) of a certificate attesting the registration within the bar of the home Member State (in this case: Spain) is the only condition required for the registration in the host Member State, enabling that person to practise in the latter under his home-country professional title. It is immaterial, under the directive, that the lawyer has the nationality of the host Member State.
Dass der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats (in diesem Fall Italien) eine Bescheinigung über die Eintragung bei der Rechtsanwaltskammer des Herkunftsmitgliedstaats (in diesem Fall Spanien) vorgelegt wird, ist die einzige Voraussetzung für die Eintragung im Aufnahmemitgliedstaat, die es dem Betroffenen ermöglicht, im Aufnahmemitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig zu sein. Nach der Richtlinie spielt es keine Rolle, dass der Rechtsanwalt die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaats besitzt.