In order to safeguard Parliament’s position in the case of mixed agreements also, and bearing in mind that, in the majority of cases, mixed agreements address matters which are primarily the competence of the European Union and where the Member States only have residual competence, a similar provision could also be inserted to cover such cases.
Damit auch bei gemischten Abkommen der Standpunkt des Parlaments berücksichtigt wird, und in Anbetracht der Tatsache, dass gemischte Abkommen in den meisten Fällen Angelegenheiten betreffen, für die in erster Linie die Europäische Union zuständig ist und bei denen die Mitgliedstaaten lediglich eine Restzuständigkeit besitzen, könnte auch eine ähnliche Bestimmung eingeführt werden, mit der diese Fälle abgedeckt werden.