However, the Board of Appeal did not, as the General Court stated, err in finding that there was no phonetic similarity between the signs, but instead correctly analysed the phonetic similarity between the signs, and concluded that despite the phonetic similarities between the signs, the global sonority of the signs is different.
34 des angefochtenen Urteils ausgeführt habe, dass „die Beschwerdekammer fehlerhaft festgestellt [hat], dass zwischen den Zeichen keine klangliche Ähnlichkeit besteht“. Die Beschwerdekammer habe jedoch, wie das Gericht ausgeführt habe, nicht fehlerhaft festgestellt, dass zwischen den Zeichen keine klangliche Ähnlichkeit bestehe, sondern fehlerfrei die klangliche Ähnlichkeit der Zeichen geprüft und daraus geschlossen, dass trotz der zwischen den Zeichen bestehenden klanglichen Ähnlichkeiten der jeweilige Gesamtklang der Zeichen unterschiedlich sei.