The preliminary assessment must be established early in the policy formulation process as a condition for inclusion of a legislative or policy proposal in the Annual Policy Strategy prepared in February for the following year and, at the very latest, be finalised in November before inclusion into the Work Programme.
Die vorläufige Abschätzung muss in einer frühen Phase der Politikformulierung fertig gestellt werden, als Vorbedingung dafür, dass ein Legislativ- oder Politikvorschlag in die Jährliche Strategieplanung aufgenommen werden kann, die im Februar für das darauf folgende Jahr ausgearbeitet wird; die Abschätzung muss spätestens im November vor einer Aufnahme in das Arbeitsprogramm abgeschlossen werden.