D
eshalb sollte jeder Patient, der eine Vorabgenehmigung für
eine auf s
einen Gesundheitszustand abgestimmte Behandlung in
einem anderen Mitgliedstaat beantragt, stets diese Genehmigung nach Maßgabe der Bedingungen der Verordnungen der Union erhalten, sofern die betreffende Behandlung nach dem Recht s
eines Heimatmitgliedstaats zu den Leistungen gehört, auf die er Anspruch hat, und wenn der Patient diese Behandlung in s
einem Heimatmitgliedstaat nicht innerhalb
eines — unter Berücksichtigung des g
...[+++]egenwärtigen Gesundheitszustandes und des voraussichtlichen Krankheitsverlaufs — medizinisch vertretbaren Zeitraums erhalten kann.