It needs to be underlined that up to now, the Commission has not received any information on third-country nationals, holders of a residence permit issued by a Schengen Member State, abusing their right to travel in view of staying in another Member State for more than three months.
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Kommission bislang keine Kenntnis von Drittstaatsangehörigen hat, die als Inhaber eines von einem Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitels ihr Reiserecht missbraucht hätten, um sich länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten.