For holdings above a certain size, to be determined by the Member States in the rural development programme, where the measure is co-financed by EAFRD, the aid must be conditional on the presentation of the relevant information from a forest management plan or equivalent instrument in line with sustainable forest management as defined by the Ministerial Conference on the protection of Forests in Europe of 1993, detailing the preventive objectives.
Für Betriebe, die eine bestimmte von den Mitgliedstaaten - im Falle von kofinanzierten Maßnahmen für ländliche Entwicklung im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum -festzusetzende Größe überschreiten, muss die Beihilfe von der Vorlage der einschlägigen Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Einklang mit dem Aspekt der nachhaltigen Waldbewirtschaftung abhängen, wie er auf der Zweiten Ministerkonferenz von 1993 zum Schutz der Wälder in Europa definiert worden ist, in dem die Vorbeugungsziele aufgeführt sind.