1. Where a notifying Member State has ascertained or has been informed that a technical service no longer meets the requirements laid down in this Regulation, or that it is failing to fulfil its obligations, the notifying Member State shall restrict, suspend or withdraw notification as appropriate, depending on the seriousness of the failure to meet those requirements or fulfil those obligations. The notifying Member State shall immediately inform the Commission and the other Member States accordingly.
1. Falls ein notifizierender Mitgliedstaat feststellt oder darüber unterrichtet wird, dass ein Technischer Dienst die in dieser Verordnung genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt oder dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, schränkt er die Notifizierung gegebenenfalls ein, setzt sie aus oder widerruft sie, wobei er das Ausmaß berücksichtigt, in dem diesen Anforderungen nicht genügt oder diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wurde. Er unterrichtet die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten unverzüglich hierüber.