7. If the competent security authority decides to expel the ship the inspector should ensure that the competent security authority is made fully aware of the possible safety and/or environmental consequences of the ship leaving the berth and/or putting to sea.
7. Entscheidet die für die Gefahrenabwehr im Hafen zuständige Behörde, das Schiff auszuweisen, so stellt der Besichtiger sicher, dass die für die Gefahrenabwehr im Hafen zuständige Behörde die möglichen Auswirkungen für die Sicherheit und/oder Umwelt, die das Verlassen des Liegeplatzes und/oder Auslaufen des Schiffes haben kann, in vollem Umfang kennt.