1. Member States shall ensure that the regulatory body is effectively independent of all organisations whose task is to promote, design, construct, operate nuclear installations or deal with fuel enrichment, spent fuel storage or reprocessing; or justify societal benefits and free from any influence that may affect the safety.
1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Aufsichtsbehörde von allen Stellen, die kerntechnische Anlagen unterstützen, entwerfen, bauen oder betreiben sollen oder die mit der Anreicherung von Brennstoffen oder der Endlagerung abgebrannter Nuklearbrennstoffe oder ihrer Wiederaufbereitung befasst sind oder die deren gesellschaftliche Vorteile rechtfertigen sollen, tatsächlich unabhängig und jedem Einfluss, der die Sicherheit beinträchtigen könnte, entzogen ist.