25. Believes that the rule in Shevill needs to be qualified; considers, therefore, that, in order to mitigate the alleged tendency of courts in certain jurisdictions to accept territorial jurisdiction where there is only a weak connection with the country in which the action is brought, a recital should be added to clarify that, in principle, the courts of that country should accept jurisdiction only where there is a sufficient, substantial or significant link with that country; considers that this would be helpful in striking a better balance between the interests at stake;
25. ist der Ansicht, dass der in der Shevill -Entscheidung aufgestellte Grundsatz relativiert werden muss; ist jedoch der Auffassung, dass die in bestimmten Ländern bei Gerichten zu beobachtend
e Tendenz, eine örtliche Zuständigkeit auch dann zu bejahen, wenn der Fall keine enge Verbindung zum Land der Klageerhebung aufweist, abgemildert werden kann, indem ein Erwägungsgrund eingefügt wird, der klarstellt, dass sich grundsätzlich nur die Gerichte des Landes für zuständig erklären sollten, zu dem der Fall eine hinreichende, substanzielle oder bedeutende Verbindung aufweist; ist der Auffassung, dass dies dazu beitragen würde, einen besser
...[+++]en Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen zu erzielen;